k) Verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Art. 3 Sektionen (1) Die Gesellschaft gliedert sich in Sektionen. (2) Die Bildung von Sektionen erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. (3) Jede [...] der Gesellschaft. (4) Die Vertreter und Vertreterinnen der Sektionen sorgen für die gegenseitige Information zwischen Vorstand und Sektionen und berichten an der Mitgliederversammlung über Geschäfte ihrer [...] fördert wissenschaftlich und praktisch die forensisch- wissenschaftlichen Belange, denen sich ihre Sektionen widmen, b) stellt ein qualifiziertes Angebot rechtsmedizinischer und anderer forensisch wissens
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Protokoll zu führen (Sektionsreglement FCT Punkt 3) Die Teilnahme von Mitgliedern anderer SGRM-Sektionen (z.B. Verkehrsmedizin) ist ausdrücklich erwünscht. 5 Haaranalysen-Ringversuche Die AG Haar organisiert
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verkehrsmedizinischen Fragestellungen aber auch Forschungsprojekte aus den Fachgebieten der anderen Sektionen der SGRM ausschreiben. Reglement Verwendung Überschuss Fortbildungszentrum Sektion Verkehrsmedizin
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