betroffene Person zum Widerstand unfähig gemacht wor- den war – etwa durch Fesselung oder Einwirkung von Alkohol, Drogen oder Medikamenten? - Bestehen Hinweise auf die Verwendung einer Waffe und/oder eines als
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von Ertrinkungsbefunden (►Ertrinken), insbesondere wenn das Opfer vorgängig betäubt worden ist (Alkohol, Drogen, Medikamente). Daher ist die Autopsie durch chemisch-toxikologische Ana- lysen zu ergänzen
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Widerstand unfähig war oder unfähig gemacht worden war – etwa durch Fesselung oder Einwirkung von Alkohol, Drogen oder Medika- menten? - Bestehen ereignisrelevante vorbestandene Erkrankungen? - Im Falle
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