Was ist Rechtsmedizin?

Die Rechtsmedizin (früher Gerichtsmedizin) beschäftigt sich mit Fragen aus der straf-, zivil- und versicherungsrechtlichen Praxis, die nur mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden (Medizin, Chemie, Biologie) beantwortet werden können.

Die Aufgaben des Rechtsmediziners umfassen:

  • Untersuchung und Begutachtung von aussergewöhnlichen Todesfällen
  • Untersuchung und Begutachtung von Verletzungen am Lebenden
  • Untersuchung und Begutachtung von Sexualdelikten
  • Beratung von Untersuchungsbehörden, Betroffenen und Angehörigen
  • Expertentätigkeit vor Gericht
  • Lehre und Forschung

Die Rechtsmedizin ist durch einschlägige TV-Serien und -Reportagen sowie durch populäre Figuren in der Kriminalliteratur in ein breites öffentliches Interesse gerückt. Das Bild des Rechtsmediziners, welches hierbei gezeichnet wird, stimmt jedoch nur bedingt. Rechtsmediziner lösen keine Kriminalfälle. Sie tragen durch ihre Arbeit lediglich zur Aufklärung von Verbrechen bei. Rechtsmedizinische Untersuchungen liefern nur Teile des Puzzles, die schliesslich durch die Arbeit der Untersuchungs- und Strafverfolgungsbehörden zu einem Bild zusammengefügt werden.

Auch ist die landläufige Meinung, Rechtsmediziner hätte nur mit Toten zu tun, falsch. Immer mehr werden Rechtsmediziner zur Untersuchung und Beurteilung von Verletzungen an lebenden Gewaltopfern von den Untersuchungsbehörden beigezogen.

Wer mehr über die Rechtsmedizin wissen möchte, kann über die unten stehende Mailadresse Kontakt mit uns aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auch im unten angeführten PDF-Dokument sowie unter der Rubrik Rechtsmedizin von A-Z.