Wie wird man RechtsmedizinerIn?
Rechtsmediziner bzw. Rechtsmedizinerin ist ein staatlich anerkannter Facharzttitel, der nach Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung und einer bestandenen Fachprüfung verliehen wird.
Voraussetzungen sind ein abschlossenes Medizinstudium und eine mindestens fünf Jahre dauernde praktische Weiterbildung als Assistenzarzt oder Assistenzärztin in staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten.
Siehe auch Fachtitel Rechtsmediziner.