SGRM Home
Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) heisst Sie herzlich willkommen.
Auf unseren Seiten finden Sie alles rund um die Rechtsmedizin in der Schweiz. Die SGRM setzt sich aus den Sektionen "Forensische Medizin", "Forensische Genetik", "Forensische Chemie und Toxikologie" und "Verkehrsmedizin" zusammen, die sich den jeweiligen spezifischen Fragestellungen ihres Fachgebietes widmen
THC-Grenzwert im Strassenverkehr
Fazit: Zusammenfassend kann gefolgert werden, dass keine fundierten Aussagen zu Fahrfähigkeit und THC-Grenzwerten abgeleitet werden können und deshalb aus wissenschaftlichen Überlegungen kein THC-Grenzwert – in Analogie zur gut etablierten und wirkungsbasierten Regelung beim Fahren in angetrunkenem Zustand – abgeleitet werden kann.
Forensic Nursing
Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin erachtet es als äusserst wichtig, dass Opfer von körperlicher u./o. sexueller Gewalt flächendeckend und zeitnah das Angebot einer gerichtsverwertbaren Befunddokumentation und Spurensicherung durch eine Fachperson in Anspruch nehmen können. Aufgrund der gestiegenen Sensibilisierung in der Gesellschaft und gesetzlicher Änderungen besteht derzeit eine grosse Nachfrage nach Fortbildungsangeboten zu dieser Thematik. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin unterstützt verschiedene Fortbildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. Aufgrund der zahlreichen Fortbildungsmöglichkeiten, der Vielzahl an verliehenen Diplomen und allfälliger damit verbundener Titelausschreibungen soll mit dem vorliegenden Positionspapier Klarheit zu Begriffen, Fortbildungsangeboten, Kompetenzen, Berufsbezeichnungen und Titeln geschaffen werden.
Positionspapier Forensic Nursing
Replik zu zwei Beiträgen zum Thema Forensic Nursing
Unter dem Titel "Forensic Nursing - Gedankenexperiment zur rechtsmedizinischen Versorgung der Zukunft" erschienen 2023 in der Zeitschrift Kriminalistik zwei Artikel einer Autorenschaft der Universität Zürich, welche Aussagen enthalten, die teilweise falsch sind und möglicherweise missverständlich und irreführend sein können, auch wenn sie ausdrücklich als Gedankenexperiment gekennzeichnet sind. Sie entsprechen in einigen Punkten auch nicht der offiziellen Haltung der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM). Die Leiterinnen und Leiter aller rechtsmedizinischen Institute der Schweiz möchten diese daher im Folgenden klarstellen (siehe pdf).