Facharzttitel für Rechtsmedizin

Der Fachtitel "Facharzt für Rechtsmedizin" setzt eine abgeschlossene 5 jährige Weiterbildung voraus, die sich an das reguläre Medizinstudium anschliesst. Neben der bestandenen Facharztprüfung müssen im Rahmen der Weiterbildung eine festgelegte Anzahl von klinisch-forensischen Untersuchungen, Legalinspektionen, Obduktionen sowie weitere rechtsmedizinische Fallbearbeitungen nachgewiesen werden. Die Bedingungen sind im Weiterbildungsprogramm (--> downloads) festgelegt.

Die alten Formulare (FMH-Zeugnis, Evaluationsprotokoll und fachspezifisches Zusatzblatt) sind noch bis Ende 2015 auf der Webseite des SIWF verfügbar. Ärztinnen und Ärzte, welche ihre Weiterbildung bis zum 30. Juni 2015 abschliessen, wird empfohlen, noch die alten Formulare zu benutzen.