Fachtitel 'Forensischer Toxikologe SGRM' und 'Forensischer Chemiker SGRM'

Gemäss dem Fachtitelreglement der Sektion kann nach erfolgter Weiterbildung und entsprechender Praxis ein Fachtitel SGRM erworben werden.

Der Fachtitel ‚Forensischer Toxikologe SGRM’ kann für die Durchführung von forensisch-toxikologischen Untersuchungen und deren Interpretation in den folgenden vier Bereichen erworben werden:

  • Blutalkohol im Strassenverkehr
  • Drogen und Medikamente im Strassenverkehr (FuD, FuM)
  • andere lebende Personen
  • post mortem Untersuchungen

Der Fachtitel ‚Forensischer Chemiker SGRM’ kann für den Bereich ‚Durchführung, Qualitätssicherung, Beurteilung, Interpretation und Begutachtung von qualitativen und quantitativen Untersuchungen von Betäubungsmitteln und anderen psychoaktiven Substanzen (Betäu­bungsmittelanalytik) erworben werden.

Andere Fachbereiche der Forensischen Chemie (bspw. Branduntersuchungen, Lacke, Farben, Anstrichstoffe und andere Polymere, Zünd- und Sprengmittel sowie Explosivstoffe, Sprengstoffexplosionen) werden durch diesen Fach­titel nicht abgedeckt.

Die Fachtitelträger sind auf der Homepage aufgeführt. Auf Anfrage Dritter kann die Sektion die Erwerbung des Fachtitels schriftlich bestätigen.