Facharzttitel für Rechtsmedizin
Der Fachtitel "Facharzt für Rechtsmedizin" setzt eine abgeschlossene 5 jährige Weiterbildung voraus, die sich an das reguläre Medizinstudium anschliesst. Neben der bestandenen Facharztprüfung müssen im Rahmen der Weiterbildung eine festgelegte Anzahl von klinisch-forensischen Untersuchungen, Legalinspektionen, Obduktionen sowie weitere rechtsmedizinische Fallbearbeitungen nachgewiesen werden. Die Bedingungen sind im Weiterbildungsprogramm (--> downloads) festgelegt.