neu auftretender Einäugigkeit muss eine viermonatige Fahrkarenz einge- halten, ein augenärztliches Zeugnis eingereicht und eine Kontrollfahrt mit einem Verkehrsexperten bestanden werden (Art. 7 Abs. 1bis [...] neu auftretender Einäugigkeit muss eine viermonatige Fahrkarenz einge- halten, ein augenärztliches Zeugnis eingereicht und eine Kontrollfahrt mit einem Verkehrsexperten bestanden werden (Art. 7 Abs. 1bis
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Opfer stehen besondere Rechte zu (u.a. Recht auf Aussage- verweigerung). Art. 168 -171 StPO Zeugnisverweigerungsrechte auf- grund persönlicher Beziehungen (Art. 168), zum eigenen Schutz oder zum Schutz nahe
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